Über die Gesellschaft
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des demokatrischen Staatswesens im Geltungsbereich Abgabenordnung, von Wissenschaft und Forschung und zwar im Hinblick auf die Förderung des rechtstaatlichen Bewusstseins der Allgemeinheit, wonach die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassene Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.
(nach Klaus Stern, das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, 2. Auflage 1984, S. 781)